Diese Google Ireland Limited Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbung („Geschäftsbedingungen“) werden abgeschlossen zwischen Google und der natürlichen oder juristischen Person, die diese Geschäftsbedingungen unterschreibt oder diesen Geschäftsbedingungen elektronisch zustimmt („Kunde“). „Google“ bedeutet entweder (i) Google Commerce Limited, ein Unternehmen nach irischem Recht mit Sitz in Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, sofern der Kunde als Zweck zur Nutzung dieses Kontos „berechtigte nicht geschäftliche Verwendung“ ausgewählt hat, oder (ii) Google Ireland Limited mit Sitz in Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Diese Geschäftsbedingungen regeln die Teilnahme des Kunden an den Werbeprogrammen und –diensten von Google, die (i) durch den bzw. die Account(s) zugänglich sind, die dem Kunden im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen bereitgestellt werden oder (ii) diese Geschäftsbedingungen durch Verweis zum integrierten Bestandteil erheben (zusammen „Programme“). Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen sorgfältig. In Anbetracht des Vorstehenden, vereinbaren die Parteien Folgendes:
1 Programme. Der Kunde autorisiert Google und jedes Unternehmen, das direkt oder indirekt Google kontrolliert, von Google kontrolliert wird oder von Zeit zu Zeit zusammen mit Google unter einer gemeinsamen Kontrolle steht („Verbundene Unternehmen“), Werbematerialien, Datenströme und Technologie (zusammen „Anzeigen“ oder „Kreativ-Inhalte“) auf jegliche Inhalte oder Objekte (jeweils ein „Property“) zu platzieren, die von Google oder einem Verbundenen Unternehmen zu Gunsten von Google oder, sofern zutreffend, zugunsten eines Dritten („Partner“) zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde ist alleinig verantwortlich für: (i) Anzeigen, (ii) Entscheidungen über den Handel mit oder die Ausrichtung von Anzeigen (z.B. Keywords) („Targets“), (iii) Zielorte, zu denen Nutzer von Anzeigen geleitet werden (z.B. Startseiten, mobile Applikationen) zusammen mit den entsprechenden URLs, Wegpunkte und Weiterleitungen („Destinations“) und (iv) Dienstleistungen und Waren, die auf den Destinations beworben werden (zusammen „Services“). Das Programm ist eine Werbeplattform auf welcher der Kunde Google und Verbundene Unternehmen autorisiert, automatisierte Werkzeuge zu verwenden, um Anzeigen zu formatieren. Für die Zwecke dieser Geschäftsbedingungen ist ein „Werbender“ eine natürliche oder juristische Person, deren Anzeigen (unabhängig davon, ob diese von der Person selbst oder von einem Dritten für die Person erstellt wurden) von einem Kunden über das Programm platziert werden. Wenn der Kunde das Programm auf eigene Rechnung zu Werbezwecken verwendet und nicht auf Rechnung eines Werbenden, so wird der Kunde für diese Verwendung sowohl als Kunde als auch als Werbender angesehen. Google und die Verbundenen Unternehmen können dem Kunden auch bestimmte optionale Programm-Features zur Verfügung stellen, um den Kunden bei der Auswahl oder Erstellung von Targets, Anzeigen oder Destinations zu unterstützen. Der Kunde ist nicht verpflichtet, die Verwendung dieser optionalen Features zu autorisieren und kann, sofern zutreffend, ein Opt-In oder ein Opt-Out hinsichtlich der Verwendung dieser Features erklären. Wenn der Kunde diese Features verwendet, dann wird der Kunde jedoch alleinig für die Targets, Anzeigen und Destinations verantwortlich sein. Google oder ein Partner hat das Recht, spezifische Anzeigen, Targets oder Destinations zu jeder Zeit und aus jedem Grund oder ohne Grund abzulehnen oder zu entfernen. Google und die Verbundenen Unternehmen haben das Recht, das Programm zu jeder Zeit zu modifizieren oder zu beenden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Google oder die Verbundenen Unternehmen an Auktionen im Rahmen des Programms teilnehmen können, um ihre eigenen Dienstleistungen und Waren zu unterstützen. Manche Features des Programms sind als „Beta“ oder sonst als nicht unterstützt oder vertraulich gekennzeichnet (zusammen „Beta Features“). Dem Kunden ist es nicht gestattet, Informationen von Beta Features oder die Nutzungsbedingungen oder die Existenz von nicht-öffentlichen Beta Features Dritten gegenüber preiszugeben.
2 Richtlinien. Der Kunde ist alleinig für seine Nutzung des Programms verantwortlich (z.B. Zugang zu und Verwendung der Programm-Accounts und Schutz von Benutzername und Passwort) (“Nutzung”). Die Nutzung des Programms unterliegt den anwendbaren Google-Richtlinien, die unter google.com/ads/policies verfügbar sind, sowie allen anderen anwendbaren Richtlinien, die von Google dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, einschließlich Richtlinien der Partner und, im anwendbaren Umfang, die Google Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU verfügbar unter privacy.google.com/businesses/
3 Auslieferung der Anzeigen (Ad Serving). (a) Der Kunde wird weder Anzeigen zur Verfügung stellen, die Malware, Spyware, unerwünschte Software oder sonstigen bösartigen Code beinhalten oder darauf verweisen noch wissentlich Sicherheitsmaßnahmen des Programms verletzen oder umgehen. (b) Der Kunde darf einen Anzeigen-Auslieferer (Ad Server) nur für die Auslieferung und Verfolgung (Tracking) von Anzeigen im Rahmen von Programmen verwenden, welche die Auslieferung von Anzeigen durch Dritte gestatten und nur, wenn Google die Teilnahme des Anzeigen-Auslieferers im Programm autorisiert hat. Google wird die Tags des Anzeigen-Auslieferers des Kunden so implementieren, dass sie ihre wesentliche Funktion erfüllen können. (c) Für Online-Darstellungen von Display-Anzeigen, die auf einer Preis-pro-1000-Impressionen-
4 Überprüfungen. Der Kunde autorisiert Google und Verbundene Unternehmen, periodische Überprüfungen durchzuführen, welche die Nutzung des Programms durch den Kunden beeinträchtigen können, einschließlich der Formatierung von Anzeigen, Targets, Destinations, Qualität, Reihung, Leistung, Preisfestsetzung und Anpassungen von Geboten während Auktionen. Um die Rechtzeitigkeit und Tauglichkeit der Testergebnisse zu gewährleisten, berechtigt der Kunde Google, solche Überprüfungen ohne Ankündigung und Entschädigung gegenüber dem Kunden durchzuführen.
5 Stornierung von Anzeigen. Sofern eine Richtlinie, das User-Interface des Programms oder eine Vereinbarung, die auf diese Geschäftsbedingungen Bezug nimmt, (ein “IO”) nicht etwas anderes vorsieht, kann jede der Parteien jede Anzeige jederzeit vor der Anzeigen-Auktion oder der Platzierung (je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt) stornieren aber, wenn der Kunde eine Anzeige nach dem von Google zur Verfügung gestellten zugesicherten Datum storniert (z.B. eine Reservierungs-basierte Kampagne), dann ist der Kunde für jegliche Stornogebühren verantwortlich, die dem Kunden von Google mitgeteilt wurden und die Anzeige kann noch immer veröffentlicht werden. Stornierte Anzeigen werden im Allgemeinen binnen 8 Geschäftsstunden oder wie in einer Richtlinie oder einer IO beschrieben nicht mehr ausgeliefert und der Kunde bleibt verpflichtet, alle Gebühren, die aus der Auslieferung der Anzeigen resultieren (z.B. Gebühren basiert auf einer Umwandlung), zu zahlen. Der Kunde muss die Stornierung von Anzeigen erwirken (i) online durch den Account des Kunden, wenn diese Funktionalität verfügbar ist (ii) wenn diese Funktionalität nicht verfügbar ist, durch Mitteilung an Google per E-Mail an den Betreuer des Kunden oder (iii) wenn diese Funktionalität nicht verfügbar ist und der Kunde über keinen Betreuer verfügt, durch Mitteilung an Google per E-Mail an ads-support@google.com. Der Kunde wird aus keiner Zahlungsverpflichtung für Anzeigen entlassen, die nicht übermittelt wurden oder vom Kunden erst nach dem von Google festgesetzten Fälligkeitsdatum übermittelt wurden. Google ist weder an die vom Kunden zur Verfügung gestellten Insertionsauftragsbedingungen, noch an sonstige vom Kunden verwendete Geschäftsbedingungen gebunden.
6 Gewährleistung, Rechte und Obliegenheiten. Jede Partei leistet der anderen Partei Gewähr, dass sie angemessene Fähigkeiten und ein angemessenes Maß an Aufmerksamkeit verwenden wird, um ihre Pflichten nach diesen Geschäftsbedingungen zu erfüllen. Der Kunde leistet Gewähr, dass (a) der Kunde die Rechte an den Anzeigen, Destinations und Targets hält, die für den Betrieb des Programms (einschließlich, im Fall von Datenströmen, wenn der Kunde die Nutzung des Programms beendet hat) durch Google, die Verbundenen Unternehmen und Partner erforderlich sind und räumt Google, den Verbundenen Unternehmen und Partnern diese Rechte ein, (b) alle Informationen und Autorisierungen, die vom oder für den Kunden erteilt werden, vollständig, richtig und aktuell sind und (c) die Nutzung, die Services oder Destinations weder (i) anwendbares Recht oder einen anwendbaren Verhaltenscodex (einschließlich den vom Österreichischen Werberat herausgegebenen Ethik-Kodex der Werbewirtschaft und andere entsprechende Werbe-Verhaltenscodizes in anderen Jurisdiktionen) verletzen oder zu deren Verletzung ermutigen werden oder (ii) ein Recht des geistigen Eigentums eines Dritten verletzen oder Material enthalten werden, das schädigend, missbräuchlich, obszön, bedrohend, rufschädigend oder beleidigend sein kann. Der Kunde autorisiert Google und die Verbundenen Unternehmen, den Abruf und die Analyse vonDestinations für die Zwecke des Programms zu automatisieren, sowie Test-Anmeldedaten für den Einstieg zu erstellen,. Durch die Bereitstellung einer Mobil- oder Festnetznummer an Google in Verbindung mit den Programmen, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass Google, die Verbundenen Unternehmen und deren Vertreter die bereitgestellten Telefonnummern anrufen und diesen Textnachrichten (für welche die Standard-Nachrichten- und Datentarife Anwendung finden) senden kann, einschließlich automatisierter Telefon-Einwahl-Systemen, für Zwecke der Programme. Google wird sich auf diese Erlaubnis jedoch nicht für das Einleiten automatisch abgesetzter Anrufe oder Textnachrichten für Werbezwecke stützen. Der Kunde autorisiert darüber hinaus Google, die Verbundenen Unternehmen und deren Vertreter, elektronische Nachrichten an Kunden für Zwecke der Programme zu senden. Der Kunde wird dem Werbenden Berichtsdaten nicht seltener als einmal pro Monat zur Verfügung stellen; diese Berichtsdaten offenbaren die absoluten für Google ausgegebenen Beträge sowie die Leistung (zumindest: Kosten, Klicks und Impressionen durch Nutzer für den Account dieses Werbenden) an einer angemessenen prominenten Stelle. Google ist berechtigt, auf Anfrage eines Werbenden, Informationen über den Werbenden mit dem Werbenden teilen.
7 Wiedergutmachungen. Für Reservierungs-basierte Display-Anzeigen wird Google die vereinbarte Gesamtanzahl an Display-Anzeigen bis zum Ende der Kampagne mit der Maßgabe ausliefern, dass falls Google dies nicht gelingt, der einzige dem Kunden zustehende Rechtsbehelf darin besteht, einen Anspruch innerhalb des Anspruchszeitraums geltend zu machen. Wenn Google die Korrektheit des Anspruchs bestätigt, wird Google dem Kunden für die nicht hinreichend ausgelieferten Display-Anzeige nichts verrechnen oder, wenn der Kunde bereits gezahlt hat, wird Google nach eigenem billigen Ermessen entweder (i) eine Gutschrift für Werbeleistungen gewähren, welche bis zum Aufbrauchdatum verwendet werden muss, (ii) die Display-Anzeigen binnen 60 Tagen nachdem Google die Korrektheit des Anspruchs bestätigt hat an einem Platz ausliefern, den Google als vergleichbar ansieht oder (iii) die Dauer der Kampagne verlängern. Google kann nicht zusichern, dass Auktions-basierte Anzeigen ausgeliefert werden und daher gelten Wiedergutmachungen nicht für Auktions-basierte Anzeigen.
8 Zahlung. Der Kunde wird alle im Zusammenhang mit einem Programm aufgelaufenen Vergütungen zahlen, und zwar mittels einer von Google für diesen Kunden genehmigten Zahlungsmethode (in der jeweils genehmigten Form) und innerhalb einer wirtschaftlich vernünftigen von Google gesetzten Frist (z.B. im User-Interface des Programms oder in einem IO). Sofern Zahlungen bei Fälligkeit nicht geleistet werden, kann Google für den Zeitraum zwischen Fälligkeitsdatum und tatsächlicher Bezahlung pro Jahr Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verrechnen, und zwar unabhängig davon, ob vor oder nach richterlicher Anordnung. Die Vergütung ist exklusive Steuern und Gebühren (einschließlich Umsatzsteuer). Ist Google zum Einzug oder zur Zahlung von Steuern verpflichtet, werden die Steuern dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern der Kunde Google nicht rechtzeitig ein gültiges, von der entsprechenden Steuerbehörde autorisiertes Steuerbefreiungszertifikat vorlegt. Der Kunde bezahlt sämtliche in Rechnung gestellte Beträge ohne Abschläge oder Abzüge von Steuern. In diesen Geschäftsbedingungen bezeichnet „Steuern“ alle Abgaben, Zollgebühren und Steuern (mit Ausnahme der Einkommensteuer von Google) in Zusammenhang mit der Verwendung der Programme, einschließlich etwaiger zugehöriger Strafen oder Zinsen. Der Kunde wird zahlen (i) alle Steuern, Gebühren und sonstige staatlichen Abgaben und (ii) angemessene Ausgaben zusammen mit Verfahrens- Vertretungs- und Eintreibungskosten, die Google durch die Eintreibung verspäteter Zahlungen entstehen, die nicht in gutem Glauben bestritten werden. Die Vergütung basiert auf den Verrechnungskriterien nach dem anwendbaren Programm (z.B. basierend auf Klicks, Impressionen oder Umwandlungen). Jeder Vergütungsteil, der nicht in gutem Glauben bestritten wird, muss zur Gänze gezahlt werden. Keine Partei darf gegen Forderungen, die der anderen Partei nach diesen Geschäftsbedingungen zustehen, mit eigenen Forderungen nach diesen Geschäftsbedingungen aufrechnen. Google kann nach eigenem freiem Ermessen jederzeit eine Kreditgrenze erweitern, modifizieren oder widerrufen. Google ist nicht verpflichtet, Anzeigen in Überschreitung der Kreditgrenze auszuliefern. Wenn Google Anzeigen ausliefert aber nicht an die ausgewählten Targets oder Destinations, dann besteht der einzige Rechtsbehelf des Kunden wegen Google‘s unterlassener Auslieferung dieser Anzeigen an die ausgewählten Targets oder Destinations darin, einen Anspruch auf Werbeguthaben innerhalb des Anspruchszeitraums geltend zu machen; danach wird Google im Anschluss an die Überprüfung der Ansprüche ein Guthaben gewähren, das bis zum Aufbrauchdatum verwendet werden muss. Der Kunde versteht, dass Dritte Impressionen oder Klicks auf den Anzeigen des Kunden zu verbotenen oder unzulässigen Zwecken generieren können und, dass, falls dies passiert, der einzige Rechtsbehelf des Kunden darin besteht, einen Anspruch auf Werbeguthaben innerhalb des Anspruchszeitraums geltend zu machen; danach wird Google im Anschluss an die Überprüfung der Ansprüche ein Guthaben gewähren, das bis zum Aufbrauchdatum verwendet werden muss. SOWEIT RECHTLICH ZULÄSSIG, (A) VERZICHTET DER KUNDE AUF ALLE ANSPRÜCHE IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERGÜTUNG DES PROGRAMMS AUßER EIN ANSPRUCH WIRD INNERHALB DES ANSPRUCHSZEITRAUMS GESTELLT UND (B) DIE GEWÄHRUNG VON ALLFÄLLIGEN WERBEGUTHABEN ERFOLGT IM BILLIGEN ERMESSEN GOOGLE’S UND DAS WERBEGUTAHBEN, WENN GEWÄHRT, MUSS VOR DEM AUFBRAUCHDATUM VERWENDET WERDEN. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass jede Information über ein Konto, eine Kreditkarte oder ähnliche Rechnungs- und Zahlungsinformationen, die der Kunde an Google übermittelt, von Google an Unternehmen überlassen werden dürfen, die im Auftrag von Google tätig werden, und zwar ausschließlich zu dem Zweck, Bonitätsprüfungen durchzuführen, Zahlungen an Google zu erwirken, Schulden, die gegenüber Google bestehen, einzutreiben und/oder den Account des Kunden zu betreuen.
9 Ausschlussklausel. Weder Bedingungen, Garantien, Gewährleistungen noch andere Bestimmungen gelten für ein Programm oder eine Dienstleistung oder Ware, die von Google oder einem Verbundenen Unternehmen nach den Geschäftsbedingungen bereitgestellt wird, außer dies ist in den Geschäftsbedingungen ausdrücklich vorgesehen. Soweit rechtlich zulässig, wird die gesetzliche Gewährleistung, insbesondere die Gewährleistung für gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften ausgeschlossen und gelten keine Bedingungen, Garantien oder andere Bestimmungen (einschließlich impliziter Bestimmungen hinsichtlich zufriedenstellender Qualität, Zwecktauglichkeit oder Übereinstimmung mit Beschreibungen). Weder Google, eines der Verbundenen Unternehmen noch einer der Partner von Google geben eine Garantie im Zusammenhang mit den Programmen oder den Ergebnissen der Programme. Im größtmöglichen, gesetzlich zugelassenen Umfang, schließt Google jede Verpflichtung zur Information des Kunden über Mängel und Fehler aus.
10 Haftungsbeschränkung. (a) Keine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder einer IO wird die Haftung einer der Parteien ausschließen oder beschränken für (i) Personenschäden, die Schuldhaft von einer der Parteien, ihrer Erfüllungsgehilfen, Vertreter oder Mitarbeiter verursacht wurden; (ii) Betrug oder betrügerische falsche Darstellung; (iii) Fälle des Punkt 11 (Schadloshaltung); (iv) die Verletzung der Punkte 3(a), 6(c), 13(d) oder des letzten Satzes von Punkt 1 durch den Kunden, (v) die Zahlung von Beträgen, die im Rahmen der normalen Durchführung der Geschäftsbedingungen ausständig und fällig sind; oder (vi) Schäden, deren Ersatz nicht rechtswirksam ausgeschlossen werden kann. (b) Keine der Parteien haftet nach oder im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen oder irgendeiner IO (unabhängig, ob nach Vertrag oder Delikt) für einen der folgenden Schäden, die von der anderen Partei allenfalls erlitten werden (unabhängig davon, ob solche Schäden von den Parteien erwogen wurden, als die Geschäftsbedingungen vom Kunden akzeptiert wurden): (i) entgangenen Gewinn; (ii) Verlust von erwarteten Ersparnissen; (iii) Verlust von Geschäftsaussichten; (iv) Verlust oder Beschädigung von Daten; (v) Schäden durch Ansprüche Dritter; oder (vi) indirekte Schäden oder Folgeschäden. (c) Vorbehaltlich den Punkten 10(a) und 10(b) ist die maximale Haftung jeder Partei gegenüber der anderen für einen Schadensfall oder eine Reihe von verbundenen Schadensfällen nach oder im Zusammenhang mit den Geschäftsbedingungen beschränkt auf das größere von (i) die Summe, die vom Kunden an Google nach den Geschäftsbedingungen in den drei Monaten, die dem Monat, in dem der Schadensfall (oder die Reihe von verbundenen Schadensfällen) eintrat, unmittelbar vorangingen, gezahlt wurde oder zu zahlen gewesen wäre und (ii) EUR 25.000.
11 Schadloshaltung. Der Kunde wird Google, seine Partner, seine Vertreter, Verbundene Unternehmen und seine Lizenzgeber verteidigen und hinsichtlich jeglicher Ansprüche, Schäden, Verluste, Kosten, Gebühren (einschließlich angemessener Rechtskosten) und Kosten, die in Zusammenhang mit Behauptungen Dritter oder rechtlicher Verfahren stehen und die aus oder im Zusammenhang mit Targets, Anzeigen, Destinations, Services, der Nutzung oder jeglicher Verletzung dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden entstehen, schad- und klaglos halten. Partner sind Drittbegünstigte nach diesem Punkt.
12 Änderungen der Geschäftsbedingungen und Beendigung. Google ist berechtigt, Änderungen an diesen Geschäftsbedingungen jederzeit vorzunehmen. Die modifizierten Geschäftsbedingungen werden veröffentlicht unter google.com/ads/terms. Der Kunde wird eine Mitteilung über die modifizierten Geschäftsbedingungen erhalten, wobei es als Zustimmung des Kunden zu den modifizierten Geschäftsbedingungen gilt, wenn der Kunden (i) nicht innerhalb der in der Mitteilung angegebenen Frist und unter Verwendung der in der Mitteilung angegebenen Mittel einen Widerspruch erklärt oder (ii) seine Nutzung des Programms fortsetzt. Jede Partei hat das Recht, diesen Vertrag zu jederzeit durch Mitteilung an die andere Partei sofort zu beenden aber (a) Kampagnen, die nicht nach Punkt 5 storniert werden, und neue Kampagnen können durchgeführt und reserviert werden und (b) die fortgesetzte Nutzung des Programms unterliegt in jedem Fall den dann für die Programme geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Google, die verfügbar sind unter google.com/ads/terms. Google hat das Recht, die Möglichkeit der Teilnahme des Kunden am Programm jederzeit einzustellen, etwa im Fall von Zahlungsproblemen, vermutlicher oder tatsächlicher Verletzungen der Richtlinien oder dieser Geschäftsbedingungen oder wegen rechtlicher Gründe. Jedenfalls liegt die Durchführung jeglicher Kampagnen eines Kunden nach der Vertragsbeendigung im alleinigen Ermessen von Google. Von Zeit zu Zeit kann der Kunde allenfalls Werbeguthaben oder andere nicht abgerufene Beträge im Ads Programm-Account besitzen („Ads-Guthaben“). Sofern Ads-Guthaben nicht vor dem anwendbaren Ablaufdatum verwendet werden, verlieren sie nach folgendem Zeitplan ihre Gültigkeit und stehen dem Kunden nicht mehr zur Verfügung: (h) Ads-Guthaben, das gemäß Punkt 3 oder Punkt 7 oder Punkt 8 gewährt wurde, verliert seine Gültigkeit wenn es nicht bis zum relevanten Aufbrauchdatum verwendet wird; (i) Ads-Guthaben, das von Google zu Werbezwecken gewährt wurde, verliert seine Gültigkeit wenn es nicht bis zum relevanten, in der Werbung genannten Datum oder innerhalb einer in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Werbemaßnahme angegebenen Frist verwendet wird, und (j) Ads-Guthaben, die nicht unter (h) oder (i) fallen, verlieren ihre Gültigkeit, wenn sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach dem Datum verwendet werden, an dem dieses Ads-Guthaben für den Kunden innerhalb des Ads Programms verfügbar geworden ist.
13 Schlussbestimmungen. (a) Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und die Parteien vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit österreichischer Gerichte für die Beilegung sämtlicher vertraglicher oder nicht-vertraglicher Streitigkeiten diesen Vertrag oder die Programme betreffend. (b) Soweit unter Punkt 10 nichts anderes vorgesehen ist, wird keine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen das Recht einer Partei beschränken, bei einem beliebigen Gericht einen Antrag auf Gewährung eines auf Unterlassung gerichtete Rechtsbehelfs zu stellen. (c) Vorbehaltlich Punkt 10(a)(ii) beinhalten diese Geschäftsbedingungen die vollständige zwischen den Parteien geschlossene Vereinbarung und gehen allen anderen allfälligen zwischen den Parteien über den Vertragsgegenstand geschlossenen Vereinbarungen vor. Durch den Abschluss dieses Vertrages hat keine der Parteien vertraut auf und wird keine der Parteien ein Recht oder einen Rechtsbehelf haben basierend auf einer Willens- oder Wissenserklärung, Garantie oder Gewährleistung (unabhängig, ob fahrlässig oder gutgläubig abgegeben) außer dies ist ausdrücklich in den Geschäftsbedingungen vorgesehen. (d) Der Kunde wird keine öffentlichen Äußerungen betreffend die durch die Geschäftsbedingungen begründete Vertragsbeziehung tätigen (außer, wenn eine entsprechende rechtliche Pflicht besteht). (e) Sämtliche Mitteilungen hinsichtlich einer Vertragsbeendigung oder einer Vertragsverletzung müssen schriftlich an die Rechtsabteilung der anderen Partei übermittelt werden (oder wenn es nicht bekannt ist, ob die andere Partei eine Rechtsabteilung besitzt, an die primäre Kontaktadresse oder eine andere hinterlegte Adresse der anderen Partei). Die E-Mail-Adresse für Mitteilung, die an die Rechtsabteilung von Google zu übermitteln sind, lautet legal-notices@google.com. Sämtliche sonstige Mitteilungen an den Kunden werden schriftlich an die mit dem Kundenkonto verbundene E-Mail-Adresse geschickt werden. Sämtliche sonstigen Mitteilungen an Google werden schriftlich an die primäre Kontaktperson des Kunden bei Google oder eine andere, von Google bekanntgegebene Kontaktmöglichkeit gerichtet werden. Eine Mitteilung gilt als zugegangen, sobald sie empfangen wird, was durch schriftliche oder elektronische Mittel bescheinigt werden kann. Diese Anforderungen hinsichtlich Mitteilungen gelten nicht für behördliche Zustellungen, die dem anwendbaren Recht unterliegen. (f) Abgesehen von Änderungen dieser Geschäftsbedingungen durch Google nach Punkt 12 gilt, dass jegliche Änderung die Zustimmung beider Parteien erfordert und ausdrücklich darauf verweisen muss, dass sie diese Geschäftsbedingungen modifiziert. Keine der Parteien wird behandelt werden, als ob sie auf ein Recht verzichtet hätte, wenn sie ein Recht nach diesen Geschäftsbedingungen nicht ausübt (oder die Ausübung des Rechts verzögert). Sollte eine Bestimmung (oder ein Teil einer Bestimmung) dieser Geschäftsbedingungen ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so wird der Rest der Geschäftsbedingungen weiter gültig und durchsetzbar bleiben. (g) Keine der Parteien ist berechtigt, diesen Vertrag oder Teile des Vertrages ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei an einen Dritten zu übertragen, außer dass (A) Google alle seine Rechte und/oder Pflichten nach diesen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise, an ein Verbundenes Unternehmen übertragen kann, wenn Google den Kunden von dieser Übertragung benachrichtigt hat und (B) der Kunde alle seine Rechte und Pflichten nach diesen Geschäftsbedingungen an ein Unternehmen, das direkt oder indirekt den Kunden kontrolliert, von dem Kunden kontrolliert wird oder zusammen mit dem Kunden unter einer gemeinsamen Kontrolle steht aber nur, wenn (I) das übernehmende Unternehmen schriftlich zustimmt, an diese Geschäftsbedingungen gebunden zu sein, (II) der Kunde für Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen haftbar bleibt, falls das übernehmende Unternehmen mit der Erfüllung dieser Pflichten in Verzug gerät und (III) der Kunde gegenüber Google von der Vertragsübernahme Mitteilung gemacht hat. Darüber hinaus ist Google berechtigt, jegliche ausständigen Forderungen, die Google gegenüber dem Kunden zustehen, an einen Dritten ohne die Zustimmung des Kunden zu übertragen. Jeder sonstige Versuch der Übertragung oder Zession ist ungültig. (h) Soweit nicht ausdrücklich in Punkt 11 genannt, gibt es keine Drittbegünstigten nach diesen Geschäftsbedingungen. (i) Diese Geschäftsbedingungen begründen weder ein Vertretungsverhältnis, ein Gesellschaftsverhältnis noch ein Joint Venture zwischen den Parteien. (j) Punkt 1 (nur der letzte Satz) und Punkte 8 bis 13 gelten nach Vertragsbeendigung fort. (k) Mit der Ausnahme von Zahlungspflichten ist keine Partei oder deren Verbundene Unternehme haftbar für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Vertragspflichten soweit diese durch Umstände verursacht werden, die sich außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Partei befinden.
6. October 2020