Nutzungsbedingungen für Werbeprogramme der Google Ireland Limited

Diese Nutzungsbedingungen für Werbeprogramme der Google Ireland Limited ("Nutzungsbedingungen") werden zwischen Google Ireland Limited (Registrierungsnummer: 368047) mit Sitz in Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland ("Google") und derjenigen Rechtspersönlichkeit vereinbart, die diese Nutzungsbedingungen ausfertigt oder diese Nutzungsbedingungen elektronisch akzeptiert ("Kunde"). Diese Nutzungsbedingungen regeln die Teilnahme des Kunden an denjenigen Werbeprogrammen und Diensten von Google, (i) auf die der Kunde mit dem ihm von Google eingeräumten Konto bzw. den Konten in Verbindung mit diesen Nutzungsbedingungen zugreifen kann, oder (ii) welche diese Nutzungsbedingungen mittels Verweis auf dieselben integrieren (zusammen: "Programme"). Die Parteien vereinbaren Folgendes:

1 Programme.  Der Kunde ermächtigt Google und jede Rechtspersönlichkeit, die von Zeit zu Zeit direkt oder indirekt Google kontrolliert, von Google kontrolliert wird oder mit Google unter gemeinsamer Kontrolle eines Dritten steht ("verbundenes Unternehmen"), Werbematerial, das Einspeisen von Daten (feed data) und damit verbundene Technologien des Kunden (zusammen: „Ads" bzw. „Werbung“ oder "kreative Inhalte") auf jedem Inhalt oder Objekt (jeweils ein "Objekt") von Google anzubringen, das von Google oder seinen verbundenen Unternehmen im eigenen Namen oder - falls anwendbar - im Namen eines Dritten ("Partner") bereitgestellt wird. Der Kunde ist alleine verantwortlich für alle: (i) Ads, (ii) Entscheidungen in Bezug auf den Zuschnitt oder die Ausrichtung der Werbung (Ad Trafficking oder Targeting) (z.B. Schlüsselwörter) ("Ziele"), (iii) Zielseiten, auf welche die Ads die Betrachter hinführen oder weiterleiten (z.B. Landeseiten (Landing Pages), Mobile Anwendungen (Mobile Applications)) nebst zugehörigen URLs, Wegpunkten (Waypoints) und Weiterleitungen ("Zielseiten") und (iv) Dienstleistungen und Produkte, die auf den Zielseiten beworben werden (zusammen: "Dienste"). Das Programm besteht aus einer Werbeplattform, auf welcher der Kunde Google und seine verbundenen Unternehmen dazu ermächtigt, automatisierte Mittel zur Formatierung von Ads zu verwenden. In diesen Nutzungsbedingungen ist unter dem "Advertiser" eine Rechtspersönlichkeit zu verstehen, deren Ads (egal ob von ihr selbst erstellt oder durch Dritte in ihrem Namen) durch den Kunden mittels eines Programms platziert werden. Falls der Kunde ein Programm für eigene Werbung nutzt, d.h. nicht im Auftrag eines Advertisers, ist der Kunde bezogen auf diese Nutzung sowohl der Kunde als auch der Advertiser. Google und seine verbundenen Unternehmen können dem Kunden auch bestimmte optionale Programmfunktionen bereitstellen, um den Kunden bei der Auswahl oder dem Erstellen von Zielen, Ads oder Zielseiten zu unterstützen. Der Kunde ist nicht dazu verpflichtet, die Nutzung dieser optionalen Funktionen zu gestatten und kann, je nach Anwendungsbereich, der Nutzung dieser Funktionalitäten zustimmen (Opt-In) oder ihr widersprechen (Opt-Out). Falls der Kunde aber diese Funktionen nutzt, ist nur er alleine für die Ziele, Ads und Zielseiten verantwortlich. Google oder die Partner können ein einzelnes Ad, Ziel oder eine Zielseite jederzeit nach Belieben und ohne Angabe von Gründen ablehnen oder entfernen. Google und seine verbundenen Unternehmen können Programme jederzeit ändern oder beenden. Der Kunde anerkennt, dass Google oder seine verbundenen Unternehmen an Programmauktionen teilnehmen können, um ihre eigenen Dienste und Produkte zu bewerben. Manche Programmfunktionen sind als "Beta" oder in sonstiger Weise als nicht unterstützt oder vertraulich gekennzeichnet (zusammen "Beta-Funktionen"). Der Kunde darf keinerlei Informationen aus Beta-Funktionen oder über die Bedingungen oder Existenz nicht-öffentlicher Beta-Funktionen preisgeben.

2 Richtlinien.  Nur der Kunde allein ist verantwortlich für seine Nutzung der Programme (z.B. für den Zugang zu Nutzerkonten im Programm und deren Nutzung sowie für den Schutz von Nutzernamen und Passwörtern) ("Nutzung"). Die Nutzung von Programmen unterliegt den geltenden Google-Richtlinien, die unter google.com/ads/policies abrufbar sind, und allen anderen geltenden Richtlinien von Google, einschliesslich der Richtlinien von Partnern, die dem Kunden von Google bereitgestellt werden, und soweit anwendbar, die Google EU User Consent Policy unter privacy.google.com/businesses/userconsentpolicy (wie jeweils von Zeit zu Zeit geändert, "Richtlinien"). Der Kunde ermächtigt sodann Google, Ads nach Massgabe der Richtlinien zu ändern. Im Zusammenhang mit der Nutzung der Programme , wird Google die Google Privacy Policy, welche unter google.com/policies/privacy verfügbar ist, einhalten. Soweit die Verwendung des Programms erfasst ist, vereinbaren Google und der Kunde die Anwendbarkeit, soweit anwendbar, der (i) Google Ads Controller-Controller Data Protection Terms unter privacy.google.com/businesses/controllerterms; oder (ii) Google Ads Data Processing Terms unter privacy.google.com/businesses/processorterms (zusammen die „EU Datenbestimmungen“. Google wird die EU Datenbestimmungen nicht verändern, ausser wenn dies ausdrücklich unter den EU Datenbestimmungen erlaubt ist. Der Kunde wird folgende Handlungen weder selbst vornehmen, noch irgendeinem Dritten gestatten: (i) Generierung automatischer, betrügerischer oder anderweitig ungültiger Impressions, Abfragen (Inquiries,), Clicks oder Conversions, (ii) Verschleierung von Conversions für Programme, wenn sie offengelegt werden müssen, (iii) Einsatz automatisierter Mittel oder jeder Form des Abgreifens (Scraping) oder der Extraktion von Daten, um werbebezogene Informationen von Google von irgendwelchen Objekten abzugreifen, abzufragen oder auf sonstige Weise zu erheben, es sei denn insoweit, wie von Google ausdrücklich genehmigt, (iv) jeden Versuch einer Beeinträchtigung der einwandfreien Nutzung der Programme, (v) Bewerbung von Substanzen, Diensten, Produkten oder Materialen, die gegen geltende Gesetze oder sonstige Rechtsvorschriften in dem Land verstoßen, wo Ads angezeigt, platziert oder anderweitig zugänglich gemacht werden, (vi) Verstoss gegen jegliche technische Spezifikationen, die auf irgendeinem Objekt und/oder in den Richtlinien aufgeführt sind und (vii) Beteiligung an irgendwelchen anderen Geschäftspraktiken, die nach dem Recht irgendeines Staates oder Landes, in dem die Ads zugänglich gemacht werden, rechtswidrig oder betrügerisch sind. Der Kunde wird alle Mitteilungen, die Ads auf Objekten von Partnern nach diesen Nutzungsbedingungen betreffen, ausschließlich an Google richten.

3 Auslieferung von Ads (Ad Serving).  (a) Der Kunde darf keine Ads bereitstellen, die Malware, Spyware, ungewollte Software oder einen anderen schädlichen Code beinhalten oder Verbindungen zu einem solchen herstellen, und er darf nicht bewusst Sicherheitsmassnahmen von Programmen verletzen oder umgehen. (b) Der Kunde darf einen Ad-Server ausschliesslich zur Auslieferung und Messung von Ads im Rahmen solcher Programme einsetzen, die eine Auslieferung von Ads durch Dritte erlauben, und nur dann, wenn der Ad-Server von Google für eine Verwendung im Rahmen der Nutzung des Programms zugelassen wurde. Google wird Ad-Server-Tags des Kunden implementieren, sodass sie im Wesentlichen funktionsfähig sind. (c) Für online angezeigte Ad-Impressions, die auf Basis von Tausender-Kontakten (Cost-Per-Thousand Impressions, CPM) oder sichtbarer Anzeigenimpressionen (viewable CPM, vCPM) abgerechnet werden ("Display-Ads"), wird der Kunde Abstimmungsbemühungen zwischen Google und 3PAS unterstützen, falls die von Google ermittelte Anzahl der Impressions (Impression Count, "IC") für ein Programm während eines Abrechnungszeitraums mehr als 10% höher ist als der IC des vom Kunden genutzten Ad-Server einer dritten Partei (Third Party Ad Server, "3PAS"). Wenn diese Differenz nicht behoben werden kann, besteht der einzige Rechtsbehelf des Kunden darin, binnen 60 Tagen ab Rechnungsdatum ("Anspruchszeitraum") einen Anspruch geltend zu machen. Falls Google entscheidet, dass es sich um einen gültigen Anspruch handelt, dann wird Google dem Kunden Advertising Credits in Höhe von (90% der Google IC minus 3PAS IC) multipliziert mit der von Google im Abrechnungszeitraum gemessenen durchschnittlichen jeweils anwendbaren CPM oder vCPM der Kampagne gutschreiben. (i) Advertising Credits müssen vom Kunden binnen 60 Tagen ab Erteilung der Gutschrift genutzt werden ("Verfallszeitpunkt") und Google kann die Befugnis des Kunden zur Nutzung des betreffenden 3PAS-Dienstleisters und die Geltung der Bestimmungen dieses Absatzes über die Behebung von Differenzen in Bezug auf diesen 3PAS-Dienstleister aussetzen oder aufheben. Die Zahlen (Metrics) eines 3PAS, dessen Ad-Server-Tags Google zur Verfügung gestellt werden, werden bei der vorstehenden Berechnung zur Klärung von Differenzen verwendet. Google kann verlangen, dass Aufzeichnungen über die Differenzen direkt vom 3PAS an Google bereitgestellt werden. Der Kunde erhält keine Gutschrift für Differenzen, die auf dem Unvermögen des 3PAS beruhen, Ads auszuliefern.

4 Tests. Der Kunde berechtigt Google und seine verbundenen Unternehmen, periodisch Tests durchzuführen, welche die Nutzung der Programme des Kunden beeinträchtigen können, einschliesslich die Anzeigenformatierung, die Ziele, Zielseiten, Qualität, Rangliste, Leistung, Preisgestaltung und die Auktionszeit bei Angebotsanpassungen. Um die Zeitvorgaben und Stichhaltigkeit der Testergebnisse zu gewährleisten, ermächtigt der Kunde Google, diese Prüfungen ohne vorherige Ankündigung oder Entschädigung an den Kunden durchführen zu dürfen.

5 Stornierung von Ads.  Sofern nicht eine Richtlinie, die Benutzeroberfläche des Programms oder eine Vereinbarung, die auf diese Nutzungsbedingungen verweist (Insertion Order, "IO"), etwas anderes bestimmt, kann jede Partei jede Ad jederzeit stornieren, bevor die Anzeigenauktionen oder -platzierung erfolgt ist (wobei der frühere dieser beiden Zeitpunkte maßgeblich ist), wobei der Kunde allerdings zur Zahlung der von Google an den Kunden mitgeteilten Stornogebühren (soweit einschlägig) verpflichtet bleibt und die Anzeige möglicherweise dennoch erscheint, wenn der Kunde eine Ad nach einem von Google mitgeteilten Bindungsdatum (Commitment Date) storniert (z.B. bei einer Kampagne, die auf einer Reservierung beruht). Die Auslieferung stornierter Ads endet in der Regel binnen 8 Geschäftsstunden oder wie in einer Richtlinie oder einer IO beschrieben, wobei der Kunde zur Zahlung alle Gebühren verpflichtet bleibt, die aus der ausgelieferten Ad resultieren (z.B. Vergütung auf Conversion-Basis). Der Kunde muss die Stornierung von Anzeigen wie folgt vornehmen: (i) online über das Benutzerkonto des Kunden, sofern diese Funktion vorhanden ist, (ii) sofern diese Funktion nicht vorhanden ist, per Mitteilung an Google mittels E-Mail an den Verantwortlichen des Benutzerkontos des Kunden (Customer's Account Representative), oder (iii) sofern diese Funktion nicht verfügbar ist und ein solcher Verantwortlicher nicht existiert, per Mitteilung an Google mittels E-Mail an adwords-support@google.com. Der Kunde wird nicht von seinen Zahlungspflichten für Ads frei, die nicht übermittelt wurden oder erst nach dem von Google mitgeteilten Fälligkeitsdatum übermittelt wurden. Google ist nicht an von dem Kunden übermittelte IOs oder sonstige Geschäftsbedingungen des Kunden gebunden.

6 Gewährleistung, Rechte und Pflichten. Jede Partei gewährleistet gegenüber der anderen Partei, dass sie angemessene Fähigkeiten und Sorgfalt einsetzen wird, um ihre Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen zu erfüllen. Der Kunde gewährleistet, dass (a) er ausreichende Rechte an den Ads, Zielseiten und Zielen besitzt, damit Google sowie dessen verbundene Unternehmen und Partner die Programme betreiben können (einschliesslich, im Falle der Dateneinspeisung, nachdem der Kunde die Programme eingestellt hat), und der Kunde räumt Google sowie dessen verbundenen Unternehmen und Partnern diese Rechte hiermit ein, (b) alle Informationen und Genehmigungen, die durch den Kunden oder in dessen Namen bereitgestellt werden, vollständig, richtig und aktuell sind, und (c) die Nutzung, die Dienste oder die Zielseiten nicht: (i) gegen Gesetze oder geltende Vorschriften oder Verhaltensregeln (einschliesslich des GAP-Code in Großbritannien und ähnliche Verhaltensvorschriften in Bezug auf Werbestandards in einer anderen Jurisdiktion) verstossen oder einen solchen Verstoss fördern; oder (ii) geistige Eigentumsrechte irgendeines Dritten verletzen oder Bestandteile beinhalten, die schädlich, beleidigend, obszön, bedrohend oder verleumderisch sein können. Der Kunde erlaubt Google und seinen verbundenen Unternehmen den automatischen Abruf und die automatische Analyse sowie das Erstellen von Testanmeldeinformationen für den Zugriff auf Zielseiten für die Zwecke der Programme. Durch die Bereitstellung von mobilen oder anderen Telefonnummern an Google, die in Verbindung mit den Programmen und zu deren Zweck erfolgt, anerkennt der Kunde, dass Google, seine verbundenen Unternehmen und seine Agenten die bereitgestellten Telefonnummern anrufen und an diese SMS-Nachrichten (für die Standards und Datenraten gelten können) senden darf, was den Anruf über die automatische Telefonwahl einschliesst. Google wird sich jedoch nicht auf diese Erlaubnis verlassen, um automatisch generierte Anrufe oder Textnachrichten für Marketingzwecke einzusetzen. Im Weiteren ermächtigt der Kunde Google, seine verbundenen Unternehmen und die Agenten, E-Mails an den Kunden zum Zwecke der Nutzung der Programme zu senden. Der Kunde wird dem Advertiser im Rahmen seiner bestehenden Berichtspflichten, jedoch mindestens monatlich, Berichtsdaten zur Verfügung stellen und dabei die tatsächlich auf Google aufgewendeten Gelder und die Performance (mindestens: Preis, Clicks und Impressions der Nutzer auf dem Konto dieses Advertisers) besonders hervorheben. Google kann dem Advertiser auf dessen Wunsch hin Informationen in Bezug auf diesen Advertiser zukommen lassen.

7 Wiedergutmachung.  Bei Display-Ads, für die eine Reservierung erforderlich ist, wird Google bis zum Ende der Kampagne die vereinbarte Gesamtzahl an Display-Ads ausliefern. Falls Google dies nicht tut, kann der Kunde einen Anspruch ausschließlich während des Anspruchszeitraums geltend machen. Falls Google die Richtigkeit des Anspruchs bestätigt, wird Google dem Kunden die nicht ausgelieferten Display-Ads nicht berechnen oder – falls der Kunde bereits bezahlt hat – nach vernünftigem Ermessen von Google entweder (i) Advertising Credits gutschreiben, die nur bis zum Verfallszeitpunkt genutzt werden können, (ii) die Display-Ads zu einem späteren Zeitpunkt an einer Stelle platzieren, die Google innerhalb von 60 Tagen seit der Bestätigung der Anspruchsberechtigung als vergleichbar ansieht, oder (iii) die Dauer der Kampagne verlängern. Google kann nicht gewährleisten, dass jedwede auktionsbasierte Ad ausgeliefert wird, weshalb die Wiedergutmachung nicht für auktionsbasierte Ads gilt.

8 Zahlung.  Der Kunde wird alle Entgelte im Zusammenhang mit einem Programm akonto oder auf eine andere, von Google dem Kunden genehmigte Weise (von Zeit zu Zeit abänderbar) innerhalb eines von Google (z.B. in der Benutzeroberfläche oder in einer IO) bezeichneten, wirtschaftlich angemessenen Zeitraums an Google zahlen. Erfolgt bis zum Fälligkeitsdatum keine Zahlung, kann Google ab dem Fälligkeitstag bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung, gleich ob dieser vor oder nach einem Urteil liegt, Verzugszinsen in Höhe von 2% pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Barclays Bank PLC verlangen. Die Entgelte verstehen sich zuzüglich Steuern. Der Kunde ist verpflichtet, (i) alle Steuern und sonstigen staatlichen Abgaben und (ii) angemessene Aufwendungen nebst anwaltlichen oder sonstigen Honoraren zu zahlen, die Google im Zusammenhang mit der Einziehung verspäteter Zahlungen entstehen und nach Treu und Glauben nicht bestritten werden können. Die Gebühren basieren auf den Zahlungskriterien und den anwendbaren Abrechnungseinheiten bei den Programmen (z.B. Clicks, Impressions oder Umformungen). Jeder Anteil der Entgelte, der nicht in gutem Glauben bestritten wird, muss in voller Höhe gezahlt werden. Keine Partei ist berechtigt, einen fälligen Zahlungsanspruch nach diesen Nutzungsbedingungen gegen einen anderen Zahlungsanspruch nach diesen Nutzungsbedingungen aufzurechnen. Google kann eine Kreditlinie des Kunden nach eigenem Ermessen jederzeit verlängern, ändern oder widerrufen. Google ist nicht verpflichtet, Ads trotz Überschreitung des Kreditlimits auszuliefern. Sofern Google Ads zwar ausliefert, aber diese Ads nicht an die ausgewählten Ziele oder Zielseiten liefert, besteht der einzige Rechtsbehelf des Kunden für das Ausbleiben der Lieferung an die ausgewählten Ziele oder Zielseiten darin, innerhalb der Anspruchsfrist einen Anspruch auf Advertising Credits zu erheben. Nach Überprüfung des Anspruchs wird Google die Advertising Credits gewähren, die aber nur bis zum Verfallszeitpunkt verwendet werden können. Der Kunde ist sich bewusst, dass Dritte Impressions oder Clicks auf Ads des Kunden für verbotene oder unzulässige Zwecke erzeugen können und dass der einzige Rechtsbehelf des Kunden in Ansehung dessen darin besteht, innerhalb der Anspruchsfrist einen Anspruch auf Advertising Credits zu erheben. Nach Überprüfung des Anspruchs wird Google die Advertising Credits gewähren, die aber nur bis zum Verfallszeitpunkt verwendet werden können. IM GRÖSSTMÖGLICHEN, GESETZLICH ZUGELASSENEN UMFANG, (A) VERZICHTET DER KUNDE AUF ALLE ANSPRÜCHE IN BEZUG AUF JEGLICHE ENTGELTE FÜR PROGRAMME, SOFERN NICHT INNERHALB DES ANSPRUCHSZEITRAUMS EIN ANSPRUCH ERHBOBEN WIRD UND (B) LIEGT DIE ERTEILUNG VON ADVERTISING CREDITS (FALLS ÜBERHAUPT ANWENDBAR) IM VERNÜNFTIGEN ERMESSEN VON GOOGLE UND KÖNNEN ADVERTISING CREDITS, FALLS SIE GEWÄHRT WERDEN, NUR BIS ZUM VERFALLSZEITPUNKT VERWENDET WERDEN. Der Kunde erkennt an und ist damit einverstanden, dass jedes Konto, jede Kreditkarte und damit im Zusammenhang stehende Abrechnungs- und Zahlungsinformationen, die der Kunde Google bereitstellt, von Google an von Google beauftragte Unternehmen zu den alleinigen Zwecken weitergegeben werden dürfen, um Bonitätsprüfungen durchzuführen, Zahlungen an Google abzuwickeln, Google zustehende Forderungen beizutreiben, und/oder das Konto des Kunden zu betreuen.

9 Haftungsausschluss.  Für jegliche Programme oder jeglichen andere, von Google oder seinen verbundenen Unternehmen unter diesen Nutzungsbedingungen bereitgestellten Waren oder Dienste gelten keinerlei andere, als die hierin ausdrücklich festgelegten Bedingungen, Gewährleistungen oder anderen Bestimmungen. Im größtmöglichen, gesetzlich zulässigen Umfang gelten keinerlei konkludente Bedingungen, Gewährleistungen oder andere Bestimmungen (einschließlich jeglicher konkludenter Bestimmungen hinsichtlich zufriedenstellender Qualität, Zwecktauglichkeit oder Übereinstimmung mit der Beschreibung). Weder Google noch seine verbundenen Unternehmen oder Partner geben irgendeine Garantie in Bezug auf die Programme oder die mittels der Programme erzeugten Ergebnisse ab. Im grösstmöglichen, gesetzlich zugelassenen Umfang, schliesst Google jede Verpflichtung zur Information des Kunden über Mängel und Fehler aus.

10 Haftungsbeschränkung. (a) Keine Bestimmung in diesen Nutzungsbedingungen oder in einer IO beschränkt oder schließt die Haftung einer Partei für folgende Schäden aus: (i) für Tod oder Körperverletzung aufgrund der Fahrlässigkeit einer Partei oder ihrer Bediensteten, Beauftragten oder Mitarbeiter, (ii) für Betrug oder arglistige Täuschung, (iii) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; (iv) nach Ziffer 11 (Freistellung), (v) für eine Verletzung von Ziffern 3(a), 5(c), 13 (d) oder des letzten Satzes von Ziffer 1 durch den Kunden, (vi) für die Zahlung fälliger Entgelte, welche der anderen Partei im Rahmen der normalen Durchführung dieser Nutzungsbedingungen geschuldet werden oder (vii) soweit ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung rechtlich unzulässig ist. (b) Keine Partei soll aus oder in Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen oder einer IO haftbar sein (gleich ob aus Vertrag oder unerlaubter Handlung, einschließlich unter anderem aus Fahrlässigkeit oder sonstigem Grund) für (i) entgangenen Gewinn, (ii) entgangene erwartete Einsparungen, (iii) entgangene Geschäftsmöglichkeiten, (iv) Verlust oder Beschädigung von Daten, (v) Verlust oder Schäden infolge Ansprüche Dritter oder (vi) indirekte Schäden oder Folgeschäden, welche die andere Partei erlitten hat (gleich ob die Parteien zum Zeitpunkt der Annahme dieser Nutzungsbedingungen durch den Kunden solche Verluste in Betracht gezogen haben oder nicht). (c) Vorbehaltlich der obigen Ziffern 10(a) und (b) ist die Gesamthaftung jeder Partei gegenüber der anderen wegen eines Ereignisses oder einer Serie zusammenhängender Ereignisse aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen auf den größeren der folgenden Beträge begrenzt: (i) den von dem Kunden nach diesen Nutzungsbedingungen an Google gezahlten oder zu zahlenden Betrag für diejenigen drei Monate, die unmittelbar vor dem Monat liegen, in den das Ereignis (oder die Serie zusammenhängender Ereignisse) fällt oder (ii) £25.000.

11 Freistellung und Schadloshaltung.  Der Kunde wird Google und dessen Partner, Beauftragte, verbundene Unternehmen und Lizenzgeber gegen jegliche(n) Ansprüche(n) Dritter und jegliche(r) Haftung aus oder bezogen auf Ads, Ziele, Zielseiten, Dienste, Nutzungen und/oder Verletzungen dieser Nutzungsbedingungen durch den Kunden freistellen und schadlos halten. Die Freistellung und Schadloshaltung gegenüber behaupteten Drittansprüchen umfasst sämtliche Arten von Schadenersatzforderungen und Schäden, entgangenem Gewinn, Auslagen und Kosten (einschliesslich angemessener Rechtskosten). Partner von Google sind als Drittbegünstigte dieser Klausel anzusehen.

12 Änderungen an den Nutzungsbedingungen; Kündigung.  Google kann an diesen Nutzungsbedingungen ohne Mitteilung an den Kunden jederzeit unwesentliche Änderungen vornehmen, wird demgegenüber aber bei wesentliche Änderungen die vorgängige Mitteilung an den Kunden vornehmen. Die geänderten Nutzungsbedingungen werden unter google.com/ads/terms bekanntgegeben. Die Änderungen an diesen Nutzungsbedingungen gelten nicht rückwirkend und treten 7 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Allerdings werden Änderungen sofort mit ihrer Mitteilung wirksam, wenn sie neue Funktionen betreffen oder auf Gesetzesänderungen beruhen. Jede Partei kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit durch Erklärung gegenüber der anderen Partei kündigen, wobei (a) Kampagnen, die nicht nach Ziffer 5 storniert wurden, und neue Kampagnen durchgeführt und reserviert werden können, und (b) die weitere Nutzung der Programme jeweils den dann geltenden Nutzungsbedingungen von Google für die Programme unterliegt (wie unter google.com/ads/terms abrufbar). Google kann die Teilnahme des Kunden an den Programmen jederzeit aussetzen, z.B. im Falle von Zahlungsproblemen oder bei Verdacht auf oder bei effektiver Verletzung der Richtlinien oder dieser Nutzungsbestimmungen. In jedem Fall liegt die Weiterführung der Kampagnen des Kunden nach einer Kündigung im alleinigen Ermessen von Google. Hin und wieder kann es vorkommen, dass der Kunde Advertising Credits oder andere nicht beanspruchte Mittel in seinem AdWords Programm-Konto hat ("AdWords Credits"). AdWords Credits verfallen und stehen dem Kunden nicht mehr zur Verfügung, wenn sie nicht vor dem jeweils geltenden Verfallszeitpunkt verbraucht wurden, wobei folgender Zeitplan gilt: (h) AdWords Credits, die gemäß Ziffer 3 oder 7 oder 8 zugeteilt wurden, verfallen, wenn sie nicht bis zum jeweiligen Verfallszeitpunkt genutzt wurden; (i) AdWords Credits, die von Google für Werbezwecke zugeteilt wurden, verfallen, wenn sie nicht bis zum jeweiligen Zeitpunkt während der Werbeaktion oder dem in den Bedingungen der Werbeaktionen angegebenen Zeitpunkt genutzt wurden und (j) AdWords Credits, die nicht (h) oder (i) unterfallen, verfallen, wenn sie nicht binnen von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt genutzt wurden, zu dem solche AdWords Credits dem Kunden innerhalb des AdWords Programms zugänglich gemacht wurden.

12 Sonstiges.  (a) Diese Nutzungsbedingungen unterliegen schweizerischem Recht und die Parteien unterwerfen sich in Bezug auf alle Streitigkeiten (vertraglicher und nicht-vertraglicher Art) im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen oder den Programmen der ausschliesslichen Zuständigkeit der Gerichte in Zürich, Schweiz. (b) Vorbehaltlich Ziffer 10(a)(ii) beinhalten diese Nutzungsbedingungen sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und ersetzen alle anderen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Keine Partei hat sich bei der Vereinbarung dieser Nutzungsbedingungen auf irgendwelche Erklärungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen verlassen (gleich ob fahrlässig oder arglos abgegeben) oder soll daraus irgendwelche Rechte oder Rechtsbehelfe ableiten können, soweit in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich anders geregelt. (c) Der Kunde darf keine öffentliche Erklärung über die in diesen Nutzungsbedingungen vorgesehene Beziehung abgeben (sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben). (d) Alle Erklärungen bezüglich Kündigung oder Vertragsbruch müssen schriftlich erfolgen und sind an die Rechtsabteilung der anderen Partei zu richten (oder, falls der einen Partei nicht bekannt ist, ob die andere Partei über eine Rechtsabteilung verfügt, an den Hauptansprechpartner der anderen Partei oder an die Adresse, die im Dossier aufgeführt ist). Die E-Mail-Adresse für Erklärungen an die Rechtsabteilung von Google lautet legal-notices@google.com. Alle anderen Erklärungen an den Kunden erfolgen schriftlich und werden auf die E-Mail Adresse geschickt, die mit dem E-Mail Account des Kunden verknüpft ist. Alle anderen Erklärungen an Google müssen schriftlich erfolgen und entweder an den Hauptansprechpartner des Kunden bei Google oder in anderer Weise, wie sie von Google zur Verfügung gestellt wird, an Google gerichtet werden. Eine Erklärung gilt als zugegangen, wenn ihr Empfang schriftlich, automatisch oder durch elektronischen Log (wie jeweils zutreffend) bestätigt wurde. Diese Zugangsvoraussetzungen gelten nicht für Erklärungen im Rahmen von gerichtlichen Auseinandersetzungen, für die stattdessen das geltende Recht maßgeblich ist. (e) Mit Ausnahme von Änderungen dieser Nutzungsbedingungen durch Google gemäß Ziffer 12 bedarf jede Änderung der Zustimmung beider Parteien und muss ausdrücklich angeben, dass hierdurch diese Nutzungsbedingungen geändert werden. Sofern eine Partei Rechte, die ihr unter diesen Nutzungsbedingungen zustehen, nicht ausübt (oder verspätet ausübt), liegt darin kein Verzicht dieser Partei auf diese Rechte begründet. Sofern eine Bestimmung (oder ein Teil einer Bestimmung) dieser Nutzungsbedingungen unzulässig, unwirksam oder undurchsetzbar sein sollte, bleibt der Rest dieser Nutzungsbedingungen vollständig gültig. (f) Keine Partei darf irgendeinen Teil dieser Nutzungsbedingungen ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, vorbehaltlich dass (A) Google alle oder einen Teil seiner Rechte und/oder Pflichten aus diesen Nutzungsbestimmungen an ein verbundenes Unternehmen übertragen darf, vorausgesetzt, Google hat den Kunden von dieser Übertragung in Kenntnis gesetzt, und vorbehaltlich dass (B) der Kunde alle seiner Rechte und Pflichten aus diesen Nutzungsbestimmungen an eine Einheit abtreten bzw. übertragen darf, die direkt oder indirekt den Kunden kontrolliert, von diesem kontrolliert wird oder mit diesem unter der gemeinsamen Kontrolle eines Dritten steht, dies jedoch nur soweit, wie (I) der Abtretungsempfänger sich schriftlich an diese Nutzungsbedingungen bindet, (II) der Kunde für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen für den Fall haftbar bleibt, dass der Abtretungsempfänger sie nicht erfüllt und (III) der Kunde Google von der Abtretung in Kenntnis gesetzt hat. Darüber hinaus kann Google jede Forderung, die Google gegen den Kunden zusteht, ohne Zustimmung des Kunden an einen Dritten abtreten. Jeder sonstige Versuch einer Abtretung oder Übertragung ist unwirksam. (g) Mit Ausnahme der Bestimmung in Ziffer 11 gibt es keine Drittbegünstigten dieser Nutzungsbedingungen. (h) Diese Nutzungsbedingungen begründen kein Vertretungsverhältnis, keine Partnerschaft und keine Gesellschaft zwischen den Parteien. (i) Ziffern 1 (nur der letzte Satz) und 8 bis 13 überdauern das Ende dieser Nutzungsbedingungen. (j) Mit Ausnahme der Zahlungspflichten ist keine Partei oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen für eine Störung oder eine Verzögerung der Leistung haftbar, soweit sich diese ihrer vernünftigen Einflussnahme entzieht.

1 September 2017