Diese Nutzungsbedingungen für Werbeprogramme der Google Ireland Ltd. („Nutzungsbedingungen“) werden zwischen Google Ireland Limited (Registernummer: 368047), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland („Google“) und der Rechtspersönlichkeit, die diese Nutzungsbedingungen akzeptiert (einschließlich in elektronischer Form) bzw. für die diese Nutzungsbedingungen durch einen Vertreter entsprechend akzeptiert werden („Kunde“), vereinbart. Diese Nutzungsbedingungen regeln die Teilnahme des Kunden an Googles Werbeprogrammen und -diensten, (i) welche über Konten zugänglich sind, die dem Kunden unter Einbeziehung dieser Nutzungsbedingungen bereitgestellt werden oder (ii) die diese Nutzungsbedingungen durch Bezugnahme einbeziehen (gemeinsam „Programme“). Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen aufmerksam durch. Die Parteien vereinbaren Folgendes:
1 Programme. Der Kunde berechtigt Google und seine jeweils im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen („verbundene Unternehmen“), die Werbeinhalte des Kunden sowie übermittelte Daten und Technologien (gemeinsam „Werbung“ bzw. „Ads“ oder „kreative Inhalte“ bzw. „Creatives“) auf jeglichen Inhalten oder Objekten (jeweils ein „Objekt“ bzw. „Property“, wie z.B. eine Internetseite), die von Google oder seinen verbundenen Unternehmen für Google oder, soweit einschlägig, durch einen Dritten („Partner“) bereitgestellt werden, zu platzieren. Der Kunde ist für Folgendes allein verantwortlich: (a) Werbung, (b) Entscheidungen in Bezug auf den Zuschnitt und die Ausrichtung der Werbung (Ad Trafficking oder Targeting, z.B. Keywords) (gemeinsam „Ziele“ bzw. „Targets“), (c) Zielseiten, auf welche Werbung die Betrachter führen (z.B. Landing Pages, mobile Applikationen), zusammen mit den dazugehörigen URLs, Wegpunkten und Weiterleitungen („Zielseiten“), und (d) Dienstleistungen und Produkte, die auf den Zielseiten beworben werden (gemeinsam „Dienste“). Das Programm ist eine Werbeplattform, auf welcher der Kunde Google und seine verbundenen Unternehmen damit beauftragt, mithilfe automatischer Hilfsmittel die Formatierung von Werbung vorzunehmen. Im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen ist ein „Werbetreibender“ bzw. „Advertiser“ eine Rechtspersönlichkeit, deren Werbung (unabhängig davon, ob von ihr selbst oder von einem Dritten in ihrem Auftrag erstellt) der Kunde durch ein Programm platziert. Wenn der Kunde ein Programm für sich selbst und nicht im Auftrag eines Werbetreibenden nutzt, gilt der Kunde für diese Nutzung gleichzeitig als Kunde und Werbetreibender. Google und seine verbundenen Unternehmen können dem Kunden auch bestimmte optionale Programmfunktionen bereitstellen, um diesen bei der Auswahl oder Generierung von Zielen, Werbung oder Zielseiten zu unterstützen. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass der Kunde diese optionalen Funktionen nutzt, vielmehr kann der Kunde die Nutzung dieser Funktionen, soweit vorhanden, aktivieren oder deaktivieren. Wenn der Kunde diese Funktionen nutzt, ist er für die Ziele und Werbung und Zielseiten jedoch selbst verantwortlich. Google oder seine Partner können eine spezifische Werbung, ein spezifisches Ziel oder eine spezifische Zielseite jederzeit zurückweisen oder entfernen. Google und seine verbundenen Unternehmen können Programme jederzeit in für den Kunden zumutbarer Weise ändern oder, soweit der Kunde hierüber vorher in angemessener Weise benachrichtigt wurde, einstellen. Google und seine verbundenen Unternehmen können im Rahmen von Programmen selbst an Auktionen teilnehmen, um ihre eigenen Dienste und Produkte zu bewerben. Einige Programmfunktionen sind als „Beta“ oder auf andere Weise als ohne Kundenunterstützung angeboten oder als vertraulich gekennzeichnet (gemeinsam „Beta-Funktionen“). Der Kunde darf weder Infomationen aus Beta-Funktionen noch die Bedingungen der Nutzung oder die Existenz nicht öffentlicher Beta-Funktionen offenlegen.
2 Richtlinien. Der Kunde ist für seine Nutzung der Programme (z.B. Zugang und Nutzung der Programmkonten sowie sichere Aufbewahrung von Nutzernamen und Passwörtern) („Nutzung“) verantwortlich. Die Nutzung der Programme unterliegt der jeweils aktuellen Fassung der anwendbaren Google-Richtlinien, die unter google.com/ads/policies
3 Auslieferung von Werbung (Ad Serving). (a) Der Kunde wird keine Werbung anbieten, die Malware, Spyware, unerwünschte Software oder anderen schädlichen Code enthält, mit diesen verbindet oder bewusst Sicherheitsmaßnahmen eines Programms überwindet oder umgeht. (b) Der Kunde darf einen Ad-Server ausschließlich zur Auslieferung und zum Tracking von Werbung im Rahmen solcher Programme nutzen, die die Auslieferung von Werbung durch Dritte erlauben und nur dann, wenn Google den Ad-Server zur Verwendung im Rahmen des Programms zugelassen hat. Google wird die Ad-Server-Tags des Kunden so implementieren, dass sie im Wesentlichen funktionsfähig sind. (c) Für Impressionen von Online-Display-Werbung, die auf CPM-Basis (Kosten je tausend Impressionen/
4 Testen. Der Kunde berechtigt Google und seine verbundenen Unternehmen regelmäßige Tests durchzuführen, welche die Nutzung von Programmen des Kunden, einschließlich Anpassungen von Formatierung von Werbung, Zielen, Zielseiten, Qualität, Ranking, Leistung, Bepreisung und Auktionszeiten beeinträchtigen können. Um die Rechtzeitigkeit und Wirksamkeit der Testresultate sicherzustellen, berechtigt der Kunde Google solche Tests ohne Mitteilung oder Vergütung des Kunden durchzuführen.
5 Stornierung von Werbung, Kunden-AGB. Soweit nicht in einer Richtlinie, der Nutzeroberfläche eines Programms oder einer Vereinbarung, die diese Nutzungsbedingungen in Bezug nimmt (Insertion Order oder „IO“), anders geregelt, kann jede der Parteien eine Werbung zu jeder Zeit vor der Auktion bzw. der Platzierung der Werbung (je nachdem, was früher stattfindet) stornieren. Wenn der Kunde aber eine Werbung nach einem von Google zugesagten Zeitpunkt storniert (z.B. bei einer Kampagne, die auf einer Reservierung basiert), ist der Kunde für die ihm von Google mitgeteilten Stornierungskosten verantwortlich, und es kann möglicherweise trotz Stornierung zur Veröffentlichung der Werbung kommen. Die Auslieferung stornierter Werbung wird im Allgemeinen während der gewöhnlichen Geschäftszeiten binnen acht Stunden oder binnen eines in einer Richtlinie oder IO festgelegten Zeitraumes beendet. Der Kunde bleibt zur Zahlung der aufgrund der Auslieferung der Werbung angefallenen Entgelte (z.B. Entgelte, die auf einer Conversion basieren) verpflichtet. Der Kunde muss die Stornierung einer Werbung (a) online mittels des Kundenkontos vornehmen, wenn diese Funktion dort verfügbar ist, oder (b), falls die vorgenannte Funktion nicht zur Verfügung steht, mittels einer Mitteilung per E-Mail an den für den Account des Kunden Verantwortlichen bei Google oder (c), falls diese Funktionalität nicht verfügbar ist und der Kunde keinen Account-Verantwortlichen hat, mittels einer Mitteilung per E-Mail an Google an adwords-support@google.com. Wenn der Kunde Werbung nicht oder nach einem von Google festgelegten Zeitpunkt bereitstellt, bleibt seine Zahlungsverpflichtung bestehen. Google wird durch bei einer Bestellung verwendete allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden nicht verpflichtet.
6 Gewährleistung, Rechte und Pflichten. Der Kunde sichert zu, dass (a) der Kunde alle erforderlichen Rechte an Werbung, Zielseiten und Zielen besitzt, die Google, seine verbundenen Unternehmen und Partner zur Erbringung der Programme (einschließlich, im Fall von übermittelten Daten, nachdem der Kunde die Nutzung der Programme eingestellt hat) benötigen, und diese Rechte den Vorgenannten für diesen Zweck einräumt und (b) alle von ihm oder in seinem Auftrag bereitgestellten Informationen und Berechtigungen vollständig, korrekt und aktuell sind. (c) Des Weiteren stellt der Kunde sicher, dass die Nutzung, die Dienste oder Zielseiten nicht (i) zu einer Verletzung oder Mitwirkung an einer Verletzung anwendbarer Gesetze, sonstiger einschlägiger Vorschriften oder Werbe-Verhaltenskodizes oder (ii) einer Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums eines Dritten führen, dazu ermutigen oder Inhalte enthalten, die schädlich, beleidigend, obszön, bedrohend oder verleumderisch sind. Der Kunde gestattet es Google und seinen verbundenen Unternehmen, für die Zwecke der Programme automatisierte Abfragen und Analysen der Zielseiten vorzunehmen und Testzugänge zu erstellen. Durch Angabe einer Mobil- oder anderen Telefonnummer gegenüber Google im Zusammenhang mit den Programmen, erkennt der Kunde an, dass Google, seine verbundenen Unternehmen und deren Beauftragte zu Zwecken der Programme die angegebenen Telefonnummern anrufen können oder Textnachrichten an diese Telefonnummern schicken können (für diese können Standardgebühren und Standarddatenraten gelten), einschließlich mittels automatischer Anrufsysteme. Google wird diese Berechtigung nicht für automatische Werbeanrufe oder Werbenachrichten außerhalb der Programme benutzen. Der Kunde berechtigt Google, seine verbundenen Unternehmen und ihre Beauftragten darüber hinaus, elektronische Nachrichten für die Zwecke der Programme an den Kunden zu schicken. Der Kunde wird dem Werbetreibenden an einem gut wahrnehmbaren Ort Berichtsdaten zur Verfügung stellen, die den bei Google ausgegebenen Gesamtbetrag sowie die erzielte Leistung dokumentieren (darunter mindestens: Kosten sowie Klicks und Impressionen bei Nutzern, welche auf Rechnung des Werbetreibenden erzielt wurden). Dies hat mindestens einmal im Monat zu erfolgen. Google ist auf entsprechende Anfrage eines Werbetreibenden berechtigt, für den Werbetreibenden relevante Informationen bereitzustellen.
7 Ausgleich. Bei Display-Werbung, die auf einer Reservierung beruht, wird Google die vereinbarte Gesamtzahl der Display-Werbung bis zum Ende der Kampagne ausliefern. Gelingt Google dies nicht, kann der Kunde innerhalb des Forderungszeitraums eine entsprechende Rückforderung geltend machen. Soweit die Rückforderung berechtigt ist, wird Google die nicht ausgelieferte Display-Werbung dem Kunden nicht berechnen bzw., sofern der Kunde bereits bezahlt hat, nach Googles Ermessen Folgendes gewähren: (a) Werbegutschriften, die bis zum Verfallsdatum genutzt werden müssen, (b) die Platzierung von Display-Werbung an einer von Google als vergleichbar erachteten Stelle innerhalb von 60 Tagen nach Googles Bestätigung der Richtigkeit der Forderung oder (c) eine Verlängerung der Laufzeit der Kampagne. Google kann nicht sicherstellen, dass auktionsbasierte Werbung tatsächlich ausgeliefert wird, und daher auch keinen Ausgleich für auktionsbasierte Werbung gewähren.
8 Zahlung. Der Kunde wird alle Entgelte, die im Rahmen eines Programms anfallen, über eine von Google für diesen Kunden aktuell genehmigte Zahlungsweise und binnen einer von Google (z.B. in der Nutzeroberfläche oder in einer IO) festgelegten angemessenen Zahlungsfrist begleichen. Auf verspätete Zahlungen erhebt Google Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes (§ 288 BGB). Der Kunde stimmt zu, dass Google online Rechnungen zum Abruf bereit stellt. Sämtliche Entgelte enthalten keine Steuern. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung (a) aller Steuern und anderer staatlicher Abgaben sowie (b), im Falle des Verzugs, aller erforderlichen Kosten inkl. der gesetzlichen Anwalts- und Gerichtsgebühren, die Google für die Durchsetzung seiner rechtmäßigen Zahlungsansprüche entstehen. Die Entgelte werden auf Basis von Abrechnungskriterien nach Maßgabe der anwendbaren Programme (z.B. auf Basis von Klicks, Impressionen oder Conversions) berechnet. Jeder Anteil des Entgelts, der nicht bestritten wird, ist vollständig zu begleichen. Keine der Parteien ist dazu berechtigt, eine unter diesen Nutzungsbedingungen zu erbringende Zahlung gegen eine andere unter diesen Nutzungsbedingungen zu leistende Zahlung aufzurechnen, soweit es sich bei der Gegenforderung nicht um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt. Google kann nach eigenem Ermessen Kreditlinien des Kunden ausdehnen, überprüfen oder widerrufen. Über das festgesetzte Kreditlimit hinaus ist Google nicht zur Auslieferung von Werbung verpflichtet. Wenn Google Werbung ausliefert, dies allerdings nicht an die ausgewählten Ziele oder Zielseiten erfolgt, hat der Kunde die Möglichkeit, innerhalb des Forderungszeitraums eine Werbegutschrift zu verlangen. Der Kunde weiß, dass Dritte Impressionen oder Klicks auf die Werbung des Kunden zu verbotenen oder missbräuchlichen Zwecken erzeugen können. Wenn dies erfolgt, kann der Kunde als Ausgleich dafür innerhalb des Forderungszeitraums Werbegutschriften verlangen. Die Gewährung von Werbegutschriften erfolgt nach Ablauf des Forderungszeitraums, nach Überprüfung der Berechtigung der geltend gemachten Forderung und steht im vernünftigen Ermessen von Google. Sämtliche Werbegutschriften müssen bis zum Verfallsdatum genutzt werden. Zur Überprüfung der Bonität, zur Durchführung von Zahlungen an Google, zur Einziehung von Forderungen, die Google geschuldet werden, und/oder zur Betreuung des Kontos des Kunden kann Google Dritte einschalten, die im Auftrag von Google tätig werden, und an diese vom Kunden bereitgestellte Konten-, Kreditkarten- und andere Abrechnungs- sowie Zahlungsinformationen weiterleiten.
9 Keine Garantien. Google, seine verbundenen Unternehmen oder Partner geben keine Garantien im Zusammenhang mit den Programmen oder dem Ergebnis von Programmen.
10 Haftungsbeschränkung. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haftet jede Partei nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit verursacht wurden, sowie im Falle arglistig verschwiegener Mängel. Bei durch eine Partei, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet diese Partei nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Im Übrigen ist die Haftung der Parteien ausgeschlossen.
11 Freistellung. Der Kunde wird Google, seine verbundenen Unternehmen und Partner von Ansprüchen Dritter und daraus resultierenden Schäden freistellen, die sich aus schuldhaftem Verhalten des Kunden in Bezug auf Werbung, Ziele, Zielseiten, Dienste und Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen ergeben.
12 Änderungen der Nutzungsbedingungen; Kündigung. Google kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. Google wird den Kunden über eine Änderung der Nutzungsbedingungen benachrichtigen; die geänderten Nutzungsbedingungen werden unter google.com/ads/terms
13 Verschiedenes. (a) Diese Nutzungsbedingungen unterliegen deutschem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg. (b) Diese Nutzungsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und gehen allen früheren Vereinbarungen jeglicher Art zu dem Vertragsgegenstand vor. (c) Der Kunde ist nicht berechtigt, öffentliche Erklärungen zu dem durch diese Nutzungsbedingungen begründeten Vertragsverhältnis abzugeben (soweit dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist). (d) Alle Mitteilungen zu Kündigungen und Vertragsverletzungen müssen in Textform (einschließlich E-Mail) an die Rechtsabteilung der jeweils anderen Partei oder, soweit nicht bekannt ist, ob die andere Partei über eine Rechtsabteilung verfügt, an den primären Ansprechpartner der anderen Partei oder eine andere gespeicherte Adresse gerichtet werden. Die E-Mail-Adresse für Mitteilungen, die an Googles Rechtsabteilung gerichtet sind, ist legal-notices@google.com. Alle anderen Mitteilungen an den Kunden werden in Textform (einschließlich E-Mail) an die in dem Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet. Alle anderen Mitteilungen an Google müssen in Textform (einschließlich E-Mail) an den primären Ansprechpartner des Kunden bei Google oder über eine andere von Google zur Verfügung gestellte Methode übermittelt werden. Der Empfang von Mitteilungen kann mittels schriftlichen oder elektronischen Mitteln (soweit einschlägig) bewiesen werden. Diese Vorschriften gelten nicht für förmliche Zustellungen, die sich nach den einschlägigen zivilverfahrensrechtlichen Vorschriften richten. (e) Mit Ausnahme der in Ziffer 12 geregelten Änderungen durch Google müssen Änderungen von beiden Parteien vereinbart werden und müssen ausdrücklich auf eine Änderung dieser Nutzungsbedingungen Bezug nehmen. Wenn eine der Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam, unzulässig oder nicht durchsetzbar ist, betrifft dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser Nutzungsbedingungen nicht. (f) Keine der Parteien kann diese Vereinbarung oder einen Teil davon ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen. Dies gilt nicht (A) für Google, das seine Rechte und/oder Pflichten nach diesen Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise an ein verbundenes Unternehmen übertragen kann, soweit Google den Kunden über diese Übertragung informiert hat, und (B) für den Kunden, der seine Rechte und Pflichten nach diesen Nutzungsbedingungen an ein verbundenes Unternehmen des Kunden übertragen kann, soweit (i) der Übertragungsempfänger schriftlich bestätigt, durch diese Nutzungsbedingungen gebunden zu sein, (ii) der Kunde für die Erfüllung der Verpflichtungen unter diesen Nutzungsbedingungen verantwortlich bleibt, wenn der Übertragungsempfänger diese nicht erfüllt, und (iii) der Kunde Google von der Übertragung in Kenntnis gesetzt hat. Dessen ungeachtet kann Google Forderungen aus einem den Nutzungsbedingungen unterliegenden Vertragsverhältnis ohne Zustimmung des Kunden an Dritte abtreten. (g) Diese Nutzungsbedingungen begründen weder ein Vertretungsverhältnis (auch nicht als Handelsvertreter) noch eine Partnerschaft oder ein Joint Venture zwischen den Parteien.
1. September 2017